Genehmigung von Anhängern

Das Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen im Bezug auf die Beleuchtung.

Die Unterlagen können je nach Fahrzeugtyp variieren, unter Umständen können auch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bei Fahrzeugen über 6 Meter Länge müssen seitliche Markierungsleuchten in gelboranger Farbe an beiden Seiten angebracht sein.

Unter 1,6 Meter Breite müssen nach vorne weiße Strahler vorhanden sein.
Bei Fahrzeugen über 1,6 Meter Breite müssen Begrenzungsleuchten angebracht sein.
Ab einer Fahrzeugbreite von 2,1 Meter müssen Umrissleuchten montiert sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollmacht, falls Fahrzeugbesitzer/in nicht selbst kommt.
  • Ausweis
  • Ausländische Fahrzeugdokumente (deutscher Fahrzeugbrief, ausländische Zulassung, Typenschein, Betriebsanleitung)
  • Eventuell technisches Datenblatt des Herstellers
  • Kaufvertrag oder Rechnung


Wichtig:

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

-Ansuchen um Einzelgenehmigung gemäß § 31a KFG 1967
-Ansuchen einer Änderung gemäß § 33 (2) KFG 1967 (neue Einzelgenehmigung)

-Duplikat eines verlorenen Typenscheins bis 13.07.2004  (Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft oder vom Magistrat ist erforderlich)

Kosten: ca. € 220,00 inkl. Wiegen und Fotos

-Anzeige einer großen Änderung gemäß § 33 (3) KFG 1967
Kosten: ca. € 220,00 inkl. Wiegen und Fotos

-Anzeige einer kleinen Änderung gemäß § 33 (3) KFG 1967
Kosten: ca. € 172,00

-Typenschein - Duplikat serienmäßiger Anhänger
(Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft oder vom Magistrat ist erforderlich)

Kosten: ca. € 65,00

-Typenschein - Duplikat Einzelgenehmigungsbescheid ab 14.07.2004 (Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft oder vom Magistrat ist erforderlich)

Kosten: ca. € 121,00