ÖSTERREICH:
b.) Ziehen von auflaufgebremsten Anhängern
Das Ziehen von Anhängern, die nur eine Auflaufbremse haben, ist aus technischer Sicht nur zulässig, wenn das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers (Eigengewicht plus Beladung) nicht das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschreitet bzw. die zulässige Anhängezuglast der Anhängevorrichtung am Fahrzeug nicht überschritten wird (siehe Zulassungsschein).
Bei geländegängigen Zugfahrzeugen (allradgetriebene PKW und Kombi) gilt folgendes Gewichtsverhältnis: Das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers darf nicht mehr ausmachen, als das 1,5-fache höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.
Im übrigen sind auch beim Ziehen von auflaufgebremsten Anhängern die im Zulassungsschein aufgenommenen Eintragungen zu beachten. Wenn die Behörde gewichtsmäßige Auflagen erteilt hat, darf der Lenker eines Gespannes diese Anordnungen keinesfalls übergehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle einen Antrag auf Änderung zu stellen, sofern dies nach Herstellerangaben möglich ist.
Ergebnis: Eine genaue Abklärung ist immer nur dann durchführbar, wenn alle Einzel- daten für beide Fahrzeuge und den vorhandenen Führerscheinumfang vorliegen.
III. Maximal erlaubte Geschwindigkeiten beim Ziehen von Anhängern:
Stadt Freiland Autobahn/Autostraße
Kfz mit leichtem Anhänger (höchst zul. Gesamt- 50 100 100 100
masse des Anhängers max. 750 kg)
Kfz mit Anhänger über 750 kg höchst zul. Gesamt-
masse (wenn höchst zul. Gesamtmasse des An-
hängers = max. Eigengewicht von Zugfahrzeug
und wenn beide höchstzul. Gesamtgewichte = max. 50 80 100 80
3.500 kg)
Kfz mit Anhänger (höchst zul. Gesamtmasse über
750 kg, Lenkberechtigung der Gruppe E) 50 70 80 80
DEUTSCHLAND:
Schwere Anhänger
Unter einem schweren Anhänger versteht man einen Anhänger, dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht (aus dem Zulassungsschein ersichtlich) über 750 kg liegt.
- Der Anhänger braucht eine eigene Bremse
- Der Anhänger braucht 1 Unterlegskeil
Achtung!
Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen der Fahrzeuge wie beispielsweise die Anhängelasten (ersichtilich im Zulassungsschein oder im Genehmigungsdokument).
Wichtig:
Beim Ziehen von schweren Anhänger gelten andere Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte unter 3.500 kg liegt, darf auf Schnellstraßen und Autobahnen 100 km/h gefahren werden. Ausserdem gelten folgende Führerscheinbestimmungen:
Führerschein B OHNE E
Beim Ziehen von schweren Anhängern gelten andere Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn die Summer der höchst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 kg liegt, darf auf Schnellstraßen und Autobahnen nur mehr 80 km/h gefahren werden. Ausserdem gelten folgende Führerscheinbestimmungen:
Führerschein B+E
Dies gilt nur, wenn der Anhänger mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist.